Macht es Sinn, auch nach der Frist die Grundsteuererklärung abzugeben?

Ja, tun Sie das bitte unbedingt. Es gilt: Die Pflicht zur Abgabe besteht auch weiterhin nach Ablauf der Frist am 31. Januar 2023. Geben Sie die Grundsteuererklärung deshalb unbedingt auch zu einem späteren Zeitpunkt noch so schnell wie möglich ab. 


Sie können Ihre Erklärung sowohl über ELSTER, als auch über “Grundsteuererklärung für Privateigentum" abgeben.


“Grundsteuererklärung für Privateigentum" bleibt vorerst offen.