Ich habe bereits einen Brief von der Finanzverwaltung bekommen, finde dort aber keinen Freischaltcode. Was soll ich tun?

In allen Bundesländern (außer Berlin) erhalten Eigentümer:innen ein Informationsschreiben zur Grundsteuerreform. Darin befinden sich allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und die Aufforderung, eine Erklärung abzugeben. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland, senden Eigentümerinnen und Eigentümern zusätzlich ein Datenblatt mit Detailinformationen zum Grundstück. In diesen Briefen finden Sie aber keinen Freischaltcode

Den Freischaltcode müssen sie über unseren Online-Service "Grundsteuererklärung für Privateigentum" selbst beantragen. Um den Freischaltcode zu beantragen, müssen Sie sich zunächst in unserem Dienst anmelden. 

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Wie beantrage ich einen Freischaltcode?

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