Das Wort "Datenabruf" finden Sie auf dem Brief von der Finanzverwaltung, in dem Sie auch den Freischaltcode vorfinden. Der Betreff dieses Briefes ist eine "Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf Ihrer elektronischer Bescheinigungen".
Tatsächlich werden dabei von uns keine Ihrer Daten abgerufen. Der Brief dient uns ausschließlich zur Identifikation. Dadurch dass Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum eingegeben haben, wird ein Brief von ELSTER an Ihre Meldeadresse ausgelöst. Wenn Sie den Brief erhalten und den darin erhaltenen Freischaltcode eingegeben haben, gelten Sie für uns als identifiziert.
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Wie sieht der Brief mit dem Freischaltcode aus?