Auf welchem Weg Sie Ihre abgegebene Erklärung korrigieren können, hängt davon ab, ob Sie den Grundsteuerwertbescheid bereits bekommen haben oder nicht. Der Grundsteuerwertbescheid wird in der Regel innerhalb einigen Wochen nach der Abgabe der Erklärung per Post an Sie verschickt. Mehr zum Grundsteuerwertbescheid und wie er aussieht, erfahren Sie hier.
Wenn Sie noch keinen Grundsteuerwertbescheid bekommen haben, ...
... dann korrigieren Sie die Erklärung, in dem Sie eine weitere Erklärung mit den entsprechenden Änderungen abgeben.
Das Finanzamt wird nach Abgabe einer weiteren Erklärung unter demselben Aktenzeichen/Steuernummer(!) Ihre Erklärungen bearbeiten und die Erklärung mit dem aktuelleren Datum berücksichtigen. Bezieht sich Ihre Änderung auf die Änderung des Aktenzeichens/der Steuernummer, wird die neue Erklärung als neue Grundsteuererklärung behandelt. Das Aktenzeichen/die Steuernummer ist die eindeutige Zuordnung für ein Grundstück.
Falls Sie einen Fehler korrigieren möchten, gehen Sie wie folgt vor:
Situation 1: Grundsteuererklärung wurde gerade versendet, "Erfolgsseite" ist noch geöffnet
1. Klicken Sie im Browser auf "Zurück".
2. Dann sehen Sie wieder die Seite "Übersicht & Abgeben".
3. Korrigieren Sie den Fehler.
4. Schicken Sie die Grundsteuererklärung wieder ab.
Situation 2: Grundsteuererklärung wurde kürzlich versendet, "Erfolgsseite" wurde bereits geschlossen
1. Melden Sie sich wieder an.
2. Klicken Sie auf "Weitere Erklärung abgeben".
3. Füllen Sie die Erklärung mit korrekten Angaben noch einmal aus.
4. Schicken Sie die Grundsteuererklärung wieder ab.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Angaben leider nicht korrigieren können. Wir reichen Ihre Erklärung an das Finanzamt weiter und speichern Ihre Angaben nicht.
Wenn Sie einen Grundsteuerwertbescheid bereits bekommen haben ...
... und einen Fehler gefunden haben, dann legen Sie bitte einen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid ein. Der Einspruch ist bei dem zuständigen Finanzamt schriftlich einzureichen. Sie können ihn auch elektronisch über ELSTER übersenden. Mehr Informationen finden Sie beispielsweise auf der Website der Landesfinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.