Es liegen der Finanzverwaltung nicht alle erforderlichen Daten über die Grundstücke und die darauf stehenden Gebäude in elektronisch verarbeitbarer Form vor. Deswegen kann die Finanzverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch kein vollständig digitalisiertes Verwaltungsverfahren anbieten. Diese Daten müssen daher bei den Eigentümer:innen abgefragt werden.
Der nächste Zeitpunkt der Hauptfeststellung ist in 7 Jahren, also im Jahr 2029. Bis dahin soll das Verfahren digitalisiert werden. Das bedeutet, dass die Eigentümer:innen dann keine Hauptfeststellungserklärung mehr abgeben müssen.