Es kann in Ausnahmefällen passieren, dass Sie ein Erinnerungsschreiben von Ihrer Finanzverwaltung bekommen, obwohl Sie die Erklärung bereits erfolgreich abgegeben haben.
Der Grund hierfür ist, dass das Kriterium für die Erstellung der Erinnerungsschreiben das Aktenzeichen/die Steuernummer ist. Wenn es also beim Aktenzeichen/der Steuernummer Fehler gibt, dann bekommen Sie das Erinnerungsschreiben, auch wenn Sie eine Erklärung abgegeben haben. Es geht dabei um folgende Fälle:
1. Sie haben in der Erklärung eine falsche Steuernummer oder ein falsches Aktenzeichen angegeben. Unter der richtigen Steuernummer / dem richtigen Aktenzeichen kann in diesem Fall keine Erklärung erfasst werden. Das kann auch passieren, wenn Sie für nahe Angehörige eine Erklärung abgeben und für deren Objekte fälschlicherweise Ihre eigene Steuernummer/Aktenzeichen angeben.
2. Sie haben mehrere Objekte in einer Erklärung mit Angabe von nur einer Steuernummer abgegeben - zum Beispiel zwei Eigentumswohnungen.
Hinweis: In bestimmten Fällen ist es aber genau richtig nur eine Erklärung für zwei Aktenzeichen abzugeben - z.B. wenn Sie für eine Eigentumswohnung und die Tiefgarage zwei verschiedene Aktenzeichen haben und richtigerweise eine Erklärung für beide Immobilien abgeschickt haben. Für das zweite Aktenzeichen könnten Sie jedoch ein Erinnerungsschreiben bekommen.
Bitte rufen Sie in diesem Fall direkt das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt an und erklären Sie die Situation.
3. Ihre Erklärung war unvollständig oder offensichtlich fehlerhaft und wurde trotz Aufforderung des Finanzamtes nicht rechtzeitig berichtigt.
4. Ihre Erklärungsabgabe hat sich mit dem Druck der Erinnerungsschreiben überschnitten. Dies trifft zu, wenn Sie Ihre Erklärung 2-3 Wochen vor dem Eintreffen des Erinnerungsschreibens abgegeben haben. Dann wurde sie bei dem Druck dieses Schreibens nicht mehr berücksichtigt. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Ihr zuständiges Finanzamt um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen um diesen Fall handelt.
Wir bitten Sie, die Angaben in Ihrer Erklärung erneut zu überprüfen. Achten Sie dabei besonders auf die Richtigkeit der Steuernummer / des Aktenzeichens. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, kontaktieren Sie bitte das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt.
Steuer-ID, Steuernummer, Aktenzeichen - was ist was?