Vielen Dank, dass Sie Ihre Erklärung abgegeben haben! Als nächstes bekommen Sie drei Bescheide:
Grundsteuerwertbescheid
Grundsteuermessbescheid
Grundsteuerbescheid
Bescheid 1: Grundsteuerwertbescheid (vom Finanzamt)
Nach Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten Sie von ihrem zuständigen Finanzamt einen Grundsteuerwertbescheid. Im Grundsteuerwertbescheid finden Sie die Berechnung des Grundsteuerwerts nach dem so genannten Ertragswertverfahren. Der Grundsteuerwert dient als Basis für die weitere Berechnung der neuen Grundsteuer. Es handelt sich hierbei nicht um die zu zahlende neue Grundsteuer und auch nicht um den Kaufwert Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie. Sie müssen keine Zahlung leisten.
Hier finden Sie einen Muster-Grundsteuerwertbescheid.
In dem Bescheid finden Sie einige Werte aus Ihrer Grundsteuererklärung wieder. Zum Beispiel:
Bodenrichtwert
Baujahr
Gesamte Wohn-/Nutzfläche
Anzahl Garagen-/Tiefgaragenstellplätze
Den Grundsteuerwertbescheid können Sie innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids anfechten, indem Sie Einspruch einlegen.
Bescheid 2: Grundsteuermessbescheid (vom Finanzamt)
Nach dem Grundsteuerwertbescheid folgt der Grundsteuermessbescheid. Das Finanzamt berechnet anhand des Grundsteuerwerts (siehe Grundsteuerwertbescheid) und einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und setzt diesen durch den Grundsteuermessbescheid fest.Der Grundsteuermessbescheid wird auch an die Gemeinde übermittelt. Sie müssen keine Zahlung leisten.
In manchen Bundesländern, wie z.B. Nordrhein-Westfalen, sind der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid in einem Schreiben zusammengefasst.
Hier finden Sie einen Muster-Grundsteuermessbescheid.
Bescheid 3: Neuer Grundsteuerbescheid (von der Kommune)
Den Grundsteuerbescheid, in dem Ihnen die Höhe der ab dem Jahr 2025 zu zahlenden Grundsteuer für Ihr Grundstück mitgeteilt wird, erhalten Sie voraussichtlich im Jahr 2024. Für die Festsetzung der neuen Grundsteuer muss die jeweilige Gemeinde noch einen sogenannten Hebesatz festlegen, der auf den Grundsteuermessbetrag angewendet wird.
Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten. Ihr bisheriger Grundsteuerbescheid gilt also noch bis einschließlich des Jahres 2024.